Die Leichtathletik der LG Nordharz läuft! So lassen sich die Entwicklungen der vergangenen Wochen charakterisieren. Nachdem das Jugendtraining für die Altersklassen U14 und U16 bereits angelaufen waren, schließen sich seit zwei Wochen auch die Altersklassen U16-20 dem Training wieder an. Immer mehr Jugendliche kehren zum Trainingsbetrieb zurück. Die Begeisterung und Motivation ist dabei enorm – endlich wieder Bewegung in der Gemeinschaft. Die Trainingstage montags, dienstags und freitags sind durch unsere Harzburger und Goslarer Mitglieder stark frequentiert (ca. 25-30 Jugendliche) und die Anzahl wächst weiter. „Diese Entwicklung freut uns sehr“, so Abteilungsvorstand der TSG Bad Harzburg, Nils Wenzlaff. Und auch die Gruppenaufteilung zeigt ihre Wirkung; montags übernimmt Finn Bähr die Leistungsorientierten Jugendlichen U16 während Daniel Lylov die Jugend U18/20 anleitet, Nils Wenzlaff gibt dabei den Breitensportlern der U14/16 ein Trainingsangebot. Lediglich unsere Senioren sind noch nicht zum Sport zurückgekehrt.
Annalena Backes hat mittlerweile erfolgreich das Training für die Kindergruppe der U12 übernommen. Die ausgebildete Rot-Kreuz-Ersthelferin stellt zudem vor Ort Testbescheinigungen aus, sodass Selbsttests unter Anleitung durchgeführt werden können. Überhaupt ist die Kinderleichtathletik der TSG Bad Harzburg gewachsen – mit zwei Gruppen dienstags und freitags bietet Holger Klingemeyer den Kids und Bambinis ein Nachwuchstraining für die LG, dass mittlerweile von fast 30 Kindern sehr gefragt ist. Und auch die Kinderleichtathletik des MTV Goslar wächst! Aber auch außerhalb des Trainings können sich die Mitglieder der LG Nordharz freuen: die Genehmigung der Montage von Tibünenbänken liegt vor, der Bau ist im Gange; die Stabhochsprunganlage kann im Juni fertiggestellt werden und neue Befestigungsplatten für die Hochsprunganlagen folgen ebenfalls im Sommer. Letztlich unterstützt die Braunschweigische Sparkassen-Stiftung die Anschaffung von Prellschutzmatten im Zieleinlauf des 100 m Sprints. Der Sommer kann also Fahrt aufnehmen! | © LG Nordharz